Agrardiesel

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für neue Energiesteuersätze veröffentlicht. Die Steuer soll künftig nach dem Energiegehalt und nach dem Ausstoß von Kohlendioxid bemessen werden. Der Mindeststeuersatz für Diesel würde sich damit erhöhen.
Allerdings bleiben Ausnahmen für die Landwirtschaft bei der Besteuerung von Agrardiesel weiter bestehen. Um sozialen Aspekten Rechnung zu tragen, können die Mitgliedstaaten Energie, die in Haushalten zu Heizzwecken verbraucht wird, gänzlich von der Besteuerung befreien, michael_wallnoefer1unabhängig davon, welches Energieerzeugnis verwendet wird. Durch lange Übergangsfristen für die vollständige Angleichung der Besteuerung des Energiegehalts bis 2023 wird der Wirtschaft Zeit zur Anpassung an die neue Steuerstruktur eingeräumt.
Umweltfreundlich erzeugte Biokraftstoffe werden nach dem Vorschlag zukünftig nur noch nach ihrem zumeist relativ niedrigen Energiegehalt bemessen. Nachhaltige Biotreibstoffe sollen dadurch wettbewerbsfähig gegenüber mineralischen Kraftstoffen werden.
Die Ausnahmen für die Besteuerung von mineralischem Agrardiesel sollen an Bedingungen geknüpft werden. EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta möchte die Privilegien für die Landwirtschaft nur noch dann genehmigen, wenn sie mit Anreizen zum Energiesparen verbunden sind. Außerdem wären Landwirte auch von einer generellen Anhebung der Dieselsteuersätze betroffen.

Desmoani

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